Ausstieg R22Erläuterungen zum R 22 - AusstiegIm Montreal-Protokoll verpflichtete sich die internationale Staatengemeinschaft am 16.09.1987, Maßnahmen zum Schutz der stratosphärischen Ozonschicht einzuleiten. In verschiedenen weiteren Protokollen und Vereinbarungen erfolgte seitdem der schrittweise Ausstieg aus der Produktion und der Verwendung von chlor- und bromhaltigen Chemikalien, welche die Ozonschicht verändern. In der
FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 06.05.1991 konkretisierte die damalige
Bundesregierung das "Verbot von bestimmten, die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen".
Die Europäische Gemeinschaft verabschiedete dann am 29.06.2000 die Verordnung EG 2037/2000 über "Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen". (Anmerkung: Eine EG-Verordnung hat sofort Gültigkeit und muss nicht mehr durch die nationalen Parlamente in nationales Recht umgesetzt werden.) Darin
sind bereits die entscheidenden Termine festgelegt: Mit
der Chemikalien-Ozonschichtverordnung, kurz ChemOzonSchichtV
"Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen" vom
13.11.2006 hat die jetzige Bundesregierung ergänzend zu der Verordnung EG
2037/2000
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