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Ausstieg R22

Erläuterungen zum R 22 - Ausstieg

Im Montreal-Protokoll verpflichtete sich die internationale Staatengemeinschaft am 16.09.1987, Maßnahmen zum Schutz der stratosphärischen Ozonschicht einzuleiten. In verschiedenen weiteren Protokollen und Vereinbarungen erfolgte seitdem der schrittweise Ausstieg aus der Produktion und der Verwendung von chlor- und bromhaltigen Chemikalien, welche die Ozonschicht verändern.

In der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom 06.05.1991 konkretisierte die damalige Bundesregierung das "Verbot von bestimmten, die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen".
In der Kältetechnik betraf dies in den neunziger Jahren hauptsächlich die Kältemittel R 12 und R 502 und führte zu einer Umrüstungswelle auf alternative Kältemittel oder so genannte Substitute.

Die Europäische Gemeinschaft verabschiedete dann am 29.06.2000 die Verordnung EG 2037/2000 über "Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen". (Anmerkung: Eine EG-Verordnung hat sofort Gültigkeit und muss nicht mehr durch die nationalen Parlamente in nationales Recht umgesetzt werden.)

Darin sind bereits die entscheidenden Termine festgelegt:
1. Das Service-Verbot mit H-FCKW-Frischware (z.B. R 22) ab dem 01.01.2010.
2. Das totale Service-Verbot für H-FCKW ab dem 01.01.2015. Bis zu diesem Zeitpunkt darf noch mit recyceltem H-FCKW gearbeitet werden (falls auf dem Markt bis dahin noch erhältlich).

Mit der Chemikalien-Ozonschichtverordnung, kurz ChemOzonSchichtV "Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen" vom 13.11.2006 hat die jetzige Bundesregierung ergänzend zu der Verordnung EG 2037/2000
die Gültigkeit der Verordnung EG 2037/2000 bestätigt,

  • weiter gehende Verbotsregelungen festgelegt,
  • die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung außer Kraft gesetzt,
  • Verantwortlichkeiten bezüglich der Rückgewinnung und Rücknahme von verwendeten Stoffen benannt,
  • Maßnahmen zur Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre verlangt,
  • die persönlichen Voraussetzungen (Qualifikation) für bestimmte Tätigkeiten definiert,
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit Verweis auf das Chemikaliengesetz angedroht.


HFCKW - Ausstieg. Wie gehen wir mit diesem Thema um?
Fragen Sie gerne unsere Serviceabteilung unter info@ruetgers.com.

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