Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung vom 02.07.08
Sonderzertifizierung der Kat. I gemäß Verordnung (EG) 303/2008
Laut der oben genannten Verordnung dürfen künftig nur noch Personen, die über ein Sachkunde-Zertifikat der Kategorie I verfügen, Installationen, Wartungen und Instandhaltungen an ortsfesten Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, durchführen.
Ein solches Zertifikat erhalten Personen, die eine abgeschlossene Gesellen-, Meister- oder Technikerausbildung im Kälteanlagenbauer-Handwerk nachweisen können sowie Diplom-Ingenieure nach einem Studium, in dem die Grundlagen der Kältetechnik vermittelt wurden.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung.
Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), müssen diese nachholen und gegebenenfalls einen entsprechenden Kurs besuchen.
Absolventen, die nach dem 04.07.2008 die Gesellen-, Meister und Technikerprüfung erfolgreich ablegen, erhalten automatisch das Zertifikat der Kategorie I von der Landesinnung Hessen-Klima-Technik. Personen, die eine dieser Prüfungen vor dem 04.07.2008 abgelegt haben, können das Zertifikat der Kategorie I auf Antrag ohne weitere Prüfung erlangen.